Top-Versicherungen

LebensversicherungKFZ-VersicherungAblebensversicherungKranken- und UnfallversicherungSonstige Versicherungen

Beliebte Inhalte

Insgesamt:

  • Private Zusatzversicherungen - Vergleich
  • Kfz-Versicherungstarife - es wird billiger!
  • Kfz-Prämien - die Talsohle ist erreicht
  • Anlegen für später – aber bitte ganz sicher!
  • Einbruch - Wann die Versicherung zahlt

Am meisten gesucht:

kredit versicherung KFZ-Versicherung Unfallversicherung ablehnung dynamik Zukunftsvorsorge Versicherungsvergleich versicherung vergleich Lebensversicherung anwartschaftsversicherung impressum Zahntarife rckkaufswerte rckkaufswert rckkaufswert schleich sonderklasse haushaltversicherung einbruch clio campus 12 erlebensversicherung searchnodeanwartschaftsversicherung quad vav helvetia wiener stdtische wiener stdtische anwartschaft kostentabelle Trschaden Trschaden Taggeld versicherung-vergleich privatarzt zahntarif versicherung zahlt nicht Obersterreichische Versicherung Obersterreichische Versicherung freischaden searchnodeimpressum ad OR groups OR versicherung OR vergleich eigenheim Pensionskassen debeka lebensversicherung mit einmalanlage lebensversicherung mit einmalbetrag tarif s-arb rckkaufswerte rckkaufswerte rckkaufswerte Arbeitslosigkeit zurich merkur hausrat wohnung fallschirmspringen uniqua flex solution uniqua entnahmeplan zusatzversicherungen angebot wiener staedtische

Zukunftsvorsorge: Recht auf Auskunft

Verfasst von Admin am 28. Juli 2009 - 21:44.
  • Sonstige Versicherungen

Branchenkundige bestätigen, dass Kunden prämienbegünstigter Zukunftsvorsorge derzeit öfter vergeblich um aktuelle Auskünfte zum Stand ihres Investments ersuchen.

Die Versicherungsverband informiert: Kunden haben sehr wohl ein Recht auf Information. „Es gibt zwar keine Verpflichtung der Versicherungsunternehmen zur detaillierten Auskunft über die allgemeine Produkt-Veranlagungsstrategie." Sehr wohl habe man aber ein Recht auf eine jährliche Wertnachricht, die Auskunft über den Stand des eingesetzten Kapitals gibt. Bedeutet: einmal jährlich muss man informiert werden, für häufigere Auskünfte ist man auf die Kulanz des Versicherers angewiesen.

Weiters interessant: „Der Versicherungsnehmer muss auch darüber informiert werden, welcher Teil seiner Prämie jährlich tatsächlich investiert wird und investiert bleibt. Damit werden die Kunden in transparenter Form über die Höhe der in Abzug gebrachten Gesamtkosten inklusive einer allfälligen Risikoprämie aufgeklärt", informiert der Versicherungsverband.

Sollte sich ein Versicherer weigern, eine jährliche Wertnachricht zu übersenden, kann man sich an den Versicherungsverband zwecks Intervention wenden!


www.top-versicherungen.info - Webportal mit Infos und Empfehlungen zum Thema Versicherung: Versicherungen im Test, Tipps | Impressum