Branchenkundige bestätigen, dass Kunden prämienbegünstigter Zukunftsvorsorge derzeit öfter vergeblich um aktuelle Auskünfte zum Stand ihres Investments ersuchen.
Die Versicherungsverband informiert: Kunden haben sehr wohl ein Recht auf Information. „Es gibt zwar keine Verpflichtung der Versicherungsunternehmen zur detaillierten Auskunft über die allgemeine Produkt-Veranlagungsstrategie." Sehr wohl habe man aber ein Recht auf eine jährliche Wertnachricht, die Auskunft über den Stand des eingesetzten Kapitals gibt. Bedeutet: einmal jährlich muss man informiert werden, für häufigere Auskünfte ist man auf die Kulanz des Versicherers angewiesen.
Weiters interessant: „Der Versicherungsnehmer muss auch darüber informiert werden, welcher Teil seiner Prämie jährlich tatsächlich investiert wird und investiert bleibt. Damit werden die Kunden in transparenter Form über die Höhe der in Abzug gebrachten Gesamtkosten inklusive einer allfälligen Risikoprämie aufgeklärt", informiert der Versicherungsverband.
Sollte sich ein Versicherer weigern, eine jährliche Wertnachricht zu übersenden, kann man sich an den Versicherungsverband zwecks Intervention wenden!