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Prämienbegünstigte staatliche Zukunftsvorsorge ist jährlich kündbar!

Verfasst von Admin am 26. September 2009 - 20:57.
  • Lebensversicherung

Ein für Anleger erfreuliches Gerichtsurteil hat kürzlich klargestellt, dass die prämienbegünstigte staatliche Zukunftsvorsorge jährlich kündbar ist. Und das, obwohl während der Mindestbindefrist (je nach Vertrag in den ersten zehn bzw. zwölfjahren) vertraglich Unkündbarkeit vereinbart ist.

Der Fall, der vor Gericht kam: Ein Konsument schloss 2003 eine Lebensversicherung über 20 Jahre ab. Nach drei Jahren wollte er den Vertrag kündigen, die Versicherung lehnte ab. Der Konsumentklagte den Rückkaufswert ein. Erstinstanzlich blitzte er damit ab, das HG Wien gab ihm hingegen recht.

Denn Versicherungsnehmer können ihre Zukunftsvorsorge nach § 165 VersVG jährlich kündigen und es ist danach der Rückkaufswert auszuzahlen. Diese Bestimmungen seien nach § 178 VersVG zwingend, weshalb sich die Versicherung auf eine von der Kündigungsmöglichkeit abweichende Vereinbarung nichtberufen kann. Auch die steuerrechtlichen Regelungen (gemäß § 108g Abs 1 EStG kommt es auf Antrag zur Erstattung von Einkommensteuer) stünden dem nicht entgegen, da diese Regelung nur das Verhältnis der Abgabenbehörde zum Steuerpflichtigen zum Inhalt hat. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig (HG Wien 27.2.2009,50R95/08i).


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