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Was garantiert meine Lebensversicherung eigentlich?

Verfasst von Admin am 28. Januar 2009 - 22:11.
  • Lebensversicherung

Heutzutage geht es ja weitaus transparenter zu: Wer eine Lebensversicherung abschließt, muss von seinem Versicherer eine ganze Reihe an Informationen erhalten. Unter anderem, wie hoch der Garantiezins (auch Rechnungszinssatz oder Höchstzinssatz genannt) ist, mit dem die veranlagten Prämien jedenfalls verzinst werden müssen, komme was wolle. So steht es in den sogenannten Mindeststandards, welche die Finanzmarktaufsicht (FMA) herausgegeben hat.

Vor einigen Jahren war das aber noch ganz anders. Erstaunlich, aber wahr: Wer eine Lebensversicherung am Laufen hat, die vor 1995 abgeschlossen wurde, hat heute häufig keine Ahnung, wie sein Vertrag überhaupt mindestverzinst wird.

Ein Tipp für alle Betroffenen: In erster Linie wenden Sie sich an Ihren Versicherer, der ist zu solchen Auskünften verpflichtet. Zeigt er sich nicht kooperativ, dann wenden Sie sich an den Versicherungsverband (VVO). „Wir haben eine eigene Informations- und Beschwerdestelle, die sich als Vermittler zwischen Kunden und Versicherern sieht", so VVO-Pressesprecherin Daniela Ebeert. Den VVO findet man unter www.vvo.at, telefonisch unter (01)711 56-0.

Wichtig noch zu wissen: Für Ihren Vertrag wird immer jener Zins für die ganze Dauer der Lebensversicherung herangezogen, der im Jahr Ihres Abschlusses galt.


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