Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU) zu haben ist eine gute Sache: Ist man aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung auf Dauer nicht mehr in der Lage, einem Beruf nachzugehen, gleicht die Versicherung monatlich einen vorher festgelegten Betrag aus, um die Lücke zwischen bisherigem Einkommen und der meist kleinen staatlichen Pension (Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension) zu schließen. Allerdings: Da der Versicherer damit eine ganz schön große Verpflichtung übernimmt, prüft er auch sehr genau, wen er als Versicherten akzeptiert oder nicht. Im Antrag werden Vorerkrankungen akribisch nachgefragt.
Beispiel. Markus K. leidet seit Längerem unter Migräne, wogegen er laufend Medikamente zur Vorbeugung bzw. zur akuten Behandlung nimmt. Außerdem trat vor etwa neun Jahren, als Folge der Medikation, vorübergehend eine Depression auf, die allerdings seit damals wieder verschwunden ist. Seit Kurzem versucht er vergeblich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu ergattern. Weshalb sind die Versicherer so streng - schließlich gibt es ja wohl weitaus schwerere Erkrankungen als Migräne?
Besonders eine Depression ist ganz problematisch. Mittlerweile basiert schon jeder zweite Antrag auf Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf einer psychischen Erkrankung, eine Depression ist aus Erfahrung höchst risikorelevant.
Kann man vielleicht zu einer Versicherung kommen, wenn man psychische Erkrankungen ausschließt?
Theoretisch ja. Aus Erfahrung weis man aber, dass das die Schadenshäufigkeit nicht wesentlich senkt.
Wie lange zurück muss man Krankheiten eigentlich auf dem Antrag angeben?
Das ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Bei der deutschen Continentale muss eine psychische Erkrankung innerhalb der letzten zehn Jahre angegeben werden, bei Migräne würde der Nachfragezeitraum nach fünf Jahren enden.
Im Beispiel-Fall kann man nur raten, noch ein Jahr zuzuwarten, bis zehn Jahre vorbei sind, und erst dann weitere Anträge zu stellen. Denn auf eines ist aufzupassen: Auch vorhergehende Ablehnungen sind bei Neuanträgen anzugeben.